§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(1.2) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

(1.3) Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.baessler-schwimmbadtechnik.de/agb jederzeit abrufbar.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Form

(2.1) Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik.

(2.2) Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist erforderlich.

(2.3) Angebote der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abagbe.

(2.4) Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik.

§ 3 Zusammenarbeit

(3.1) Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

(3.2) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

(3.3) Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

§ 4 Leistungen

(4.1) Die Einzelheiten der von der Fima Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik für den Kunden zu erbringende Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

(4.2) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Quelldateien etc. verpflichtet.

(4.3) Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

(4.4) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.

§ 5 Mitwirkungsleistungen

(5.1) Der Kunde unterstützt die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten ("Inhalte") sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungspflicht des Kunden dies erfordern.

(5.2) Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter http://baessler-schwimmbadtechnik.de/formate.pdf eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den üblichen Stundensätzen der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik.

(5.3) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik unverzüglich mitzuteilen.

(5.4) Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 6 Leistungsänderungen

(6.1) Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfanges der Leistungen, so teilt er dies der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik zu vergüten.

(6.2) Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen deteillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(6.3) Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(6.4) Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenfalls angemessenen Anlauffrist verschoben. Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(6.5) Wünscht die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schrifltich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3. und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbunden Aufwendungen trägt die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik.

§ 7 Aufrechnung

(7.1) Nach Aufforderung der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

(7.2) Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar.
(vgl.Punkt 6)

§ 8 Termine

(8.1) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fima Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

(8.2) Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

§ 9 Rechte

(9.1) Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

(9.2) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

§ 10 Versand

(10.1) Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.

(10.2) Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik die jeweils für sie günstigere Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

(10.3) Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 11 Fremdleistungen

(11.1) Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtecnik wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremd- leistungen in der Regel im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen.

(11.2) Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.

§ 12 Vergütung

(12.1) Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

(12.2.) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(12.3) Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik im Rahmen des Auftrages entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

(12.4) Kostenvoranschläge der Firma Thomas Bäßler Shwimmbadtechnik sind, sofern nicht anders vereinbart, verbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnikden Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.

§ 13 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

(13.1.) Zahlungsbedingungen werden vertraglich geregelt.

(13.2.) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtkräftig festgestellt sind.

(13.3.) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

§ 14 Mängelansprüche

(14.1) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache zurückzugewähren.

(14.2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

(14.3.) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

§ 15 Haftung

(15.1) Im Fall des Vorsatzes haftet die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung haftet die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(15.2) Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz ist nicht verpflichtet zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

(15.3) Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(15.4) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Fremdinhalte, Domain-Namen

(16.1) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik nicht verantwortlich. Die Firma Thomas BäßlerSchwimmbadtechnik ist nicht verpflichtet, die Materielien und Imhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

(16.2) Für den Fall, das aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Firma Thomas Bäßler Schwimmbadtechnik schad- und klaglos.

© Thomas Bäßler - baessler-Schwimmbadtechnik.de